Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Hier könnt ihr über Samsungs erstes Bada OS Handy dem S8500 sowie dessen "Nachfolgern" dem Wave2 S8530 und Wave3 S8600 Diskutieren.
alQamar

Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by alQamar »

adfree deine Meinung halte ich hoch, aber ich glaube nicht das Samsung sich dazu entschließt die in Bada 2.0 aufgebohrte (verbesserte) Musikerkennung ganz zu kippen... ich denke nicht dass es an Lizenzen liegt sonst wäre es ja gar nicht mehr drin, und das ist ja wie du ja schon richtig sagtest seit der Beta so und ich war einfach etwas zu verbohrt :) es als mögliche Funktion anzuerkennen.

ich werde schon zusehen das ich mir da kein Eigentor schieße ich mach das ja alles nicht nur für mich. ich hab es einfach satt als Kunde so vereimert zu werden so wie du es nicht magst gezwungen zu werden.

dieser Weg ist für mich der einzige mit meinem guten Gewissen vereinbarer Weg aus dem Bada Betaprogramm auszusteigen. ich wusste ja das ich Testkäufer bin als ich ein Wave 1 kaufte aber das muss auch mal ein (gutes) Ende haben.
alQamar

Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by alQamar »

übrigens heute und gestern sind fast 20% neue Unterschriften hinzugekommen :) find ich toll... Frankreich Polen, Indien wo die alle herkommen :)
mylo
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Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by mylo »

RYacht wrote:Prozesskosten-Deckungszusage genehmigt bekommen, sowas gibt es normal nur bei Chancen auf Erfolg - komisch, oder?
Die Zusage hat meines Erachtens nichts mit der Aussicht auf erfolg zu tun, sondern ob das Thema des Rechtsstreites an sich durch die Rechtsschutz-Versicherung abgedeckt ist.
Herzliche Grüße
mylo
HeinD11
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Post by HeinD11 »

imho ist bei ner Deckungszusage schon eine kurze juristische Vorprüfung vorausgegangen.. Da heute meine letzt Frist für Samsung für eine evtl Lösung abläuft, kann ichs ja auch mal direkt ansprechen:

Wenn alCamar und ich so falsch liegen, wieso überprüft dann ein Mitbewerber / Konkurrent Samsung den Sachverhalt?! Aber nochmal, beworbene und vereinbarte Features darf man nicht entfernen, höchsten den Support bzw Weiterentwicklung dafür einstellen (wenn alles fuktioniert)

Jeder gewerblich handelnde DEV / Hertseller der sich schon Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Schadensersatzforserungen von Mitbewerbern konfrontiert sah kann es euch erklären ;-)
wori
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Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by wori »

Beim meiner Rechtschutz läuft das so, das ich zum Anwalt mit meinem Anliegen gehe, ihm die Versicherungnr gebe. Der Ra wendet sich wg Deckung an die Versicherung und diese gewährt diesen entsprechend den Versicherungsbedingungen.
Insofern hat mylo Recht. Es sagt noch nichts über die Erfolgsaussichten vor Gericht aus.
Eine juristische Vorprüfung der Versicherung oder des RAs filtert nur den größten Unsinn aus. Letztendlich aber entscheidet der Richter.
Naja und vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

Was das mit Samsung Konkurenten, die aus irgendwelchen wettbewerblichen Gründen klagen wollen zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
alQamar will ja wg der Beschneidung um die Musikerkennung, sprich Wegnahme einer zugesicherten Eigenschhaft des Gutes klagen und das hat ja erstmal nichts mit Wettbewerbsrecht zu tun.
HeinD11
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Post by HeinD11 »

Es gibt ja hier ja auch irreführende geschäftliche Handlungen... Aber das kann man ja alles im UWG nachlesen. Und wer noch genauer wissen will kann in diversen Kommentaren oder Rechtssammlungen nachschlagen.
HeinD11
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Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by HeinD11 »

Ich sag auch nur wie lange ist es Samsung nachweislich bekannt dass z.B. das beworbene Google Maps nicht funktioniert und es weiterhin beworben wurde. Als dann ein Update (auf 2.0) herauskam wurden zwar u.a. Fehler beim E-Mail-Abruf und auch dem vorgenannten Google Maps korrigiert, aber im Gegenzug dazu die bislang beworbene Musikerkennung gelöscht...

Ich bin auch mal gespannt ob nicht irgendwann mal jemand, der genau in diesem Zeitraum eines der betroffenen Geräte gekauft hat und dies auch für ihn kaufentscheidend war, auf die Idee kommt dies als Täuschungshandlung zu sehen. Kommt dann noch eine Irrtumserregung mit Vermögensverfügung und einem Vermögensschaden hinzu...
HeinD11
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Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by HeinD11 »

Und jetzt hierzu dann gleich noch ne Frage an alle:

Konnte jemand in dem vorgenannten Zeitraum ein S8500 kaufen das den beworbenen Funktionsumfang (natürlich funktionsfähig) aufgewiesen hat - NEIN! Also, was würdet Ihr dann in dieser Situation denken bzw den Betroffenen raten?
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Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by mortara »

Zum Verkäufer des Handies gehen, und es umtauschen, wenn mich die fehlende Funktion so sehr stört?
Patrick
HeinD11
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Post by HeinD11 »

Ich wusste dass diese Antwort kommt:

Aber wie wir bereits wissen stellt sich Samsung auf den Standpunkt dass es kein Mangel wäre - also mit welcher Begründung zurückgeben...

Irreführende Werbung? Täuschungshandlung?

Aber da wären wir ja wieder bei obigen Argumentation... ;-)
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