S8500 Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktion
S8500 Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktion
Servus,
es geht um die Rückgabe von Geräten aufgrund beworbener aber nicht vorhandener Funktionen.
=> § 434 Sachmangel
Vielleicht ist einigen das Prinzip bekannt, das "prominenteste" Beispiel der jüngeren Vergangenheit dürfte das Samsung Galaxy I7500 sein.
Dieses wurde mit diversen Features beworben, die es im Endeffekt gar nicht hatte, die nicht richtig funktionierten oder die erst durch ein offizielles Update auf eine spätere Android Version bekommen hätte (welches aber niemals kam).
Eine Zusammenfassung gibt es z.B. hier:
klick
Nun wird das Samsung Wave S8500 (und vermutlich auch das S8530) mit der Funktion "Google Maps: ja" beworben, sieht hier:
Samsung Homepage
Diese Funktion bietet das Handy nun aber (seit einigen Monaten) nicht (mehr), zumindest nicht mit der in Deutschland offiziell erhältlichen Firmware.
Dies ist nach deutschem Recht ein hinreichender Grund vom Kaufvertrag zurück zu treten (und damit effektiv den damaligen Kaufpreis zurück erstattet zu bekommen) -oder alternativ- den Austausch gegen ein Gerät zu erwirken, welches das beworbene Feature beherrscht (zum Beispiel ein Wave S8600).
Nun meine Fragen:
Hat das schonmal jemand versucht?
Wenn ja, war der oder diejenige damit erfolgreich?
Wenn nicht erfolgreich, woran hat es gelegen?
es geht um die Rückgabe von Geräten aufgrund beworbener aber nicht vorhandener Funktionen.
=> § 434 Sachmangel
Vielleicht ist einigen das Prinzip bekannt, das "prominenteste" Beispiel der jüngeren Vergangenheit dürfte das Samsung Galaxy I7500 sein.
Dieses wurde mit diversen Features beworben, die es im Endeffekt gar nicht hatte, die nicht richtig funktionierten oder die erst durch ein offizielles Update auf eine spätere Android Version bekommen hätte (welches aber niemals kam).
Eine Zusammenfassung gibt es z.B. hier:
klick
Nun wird das Samsung Wave S8500 (und vermutlich auch das S8530) mit der Funktion "Google Maps: ja" beworben, sieht hier:
Samsung Homepage
Diese Funktion bietet das Handy nun aber (seit einigen Monaten) nicht (mehr), zumindest nicht mit der in Deutschland offiziell erhältlichen Firmware.
Dies ist nach deutschem Recht ein hinreichender Grund vom Kaufvertrag zurück zu treten (und damit effektiv den damaligen Kaufpreis zurück erstattet zu bekommen) -oder alternativ- den Austausch gegen ein Gerät zu erwirken, welches das beworbene Feature beherrscht (zum Beispiel ein Wave S8600).
Nun meine Fragen:
Hat das schonmal jemand versucht?
Wenn ja, war der oder diejenige damit erfolgreich?
Wenn nicht erfolgreich, woran hat es gelegen?
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Re: S8500 Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funkt
Hast Du den Support oder irgendeine andere Samsung-Adresse schon mal angeschrieben?
Du wirst ohne Rüge eh nicht zurücktreten können.
Was sagen die zur Inkompatibilität von Maps? Wirklich streng genommen sperrt Google ja Bada 1.2 von Maps aus, ob das wirklich Samsung zugerechnet werden kann ist eine interessante Frage...
Du wirst ohne Rüge eh nicht zurücktreten können.
Was sagen die zur Inkompatibilität von Maps? Wirklich streng genommen sperrt Google ja Bada 1.2 von Maps aus, ob das wirklich Samsung zugerechnet werden kann ist eine interessante Frage...
Re: S8500 Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funkt
Ich wollte ursprünglich erstmal gucken ob das hier schon jemand gemacht hat aber nachdem nichts kam habe ich mal selber Schriftverkehr mit Samsung initiiert.
Der sieht bisher wie folgt aus (mein Schriftverkehr ist immer blau makiert, der von Samsung rot und den Copy&Paste-Text, der am Anfang jeder Samsung-Mail steht, lasse ich weg!):
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze ein Samsung Wave S8500i, welches sowohl beim Kauf als auch auf ihrer Homepage mit dem Feature "Google Maps: Ja" beworben wurde und auch immer noch wird, siehe: http://samsung.de/de/Privatkunden/Mobil ... ifications" onclick="window.open(this.href);return false;
Diese Funktion weißt das Handy allerdings nicht auf, denn beim aufrufen von Google-Maps erscheint ein Hinweis auf ein Firmware-Update welches für dieses Handy nicht verfügbar ist.
Dies stellt nach deutschem Recht einen Sachmangel nach § 434 BGB dar und ich verlange von ihnen die Nacherfüllung laut § 439 BGB zur Beseitigung dieses Mangels in Form einer mangelfreien Sache, entweder in Form eines Samsung Wave S8500i, das Google-Maps fähig ist oder in Form eines anderen Samsung Handys mit Bada-Betriebssystem, dass Google-Maps fähig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
XY
Sehr geehrter XY,
Sie können Google Maps weiterhin nutzen, indem Sie dies über den integrierten Browser aufrufen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir einen Austausch des Gerätes nicht durchführen können.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für ihre Antwort.
Ihr Hinweis auf die Nutzung von Google-Maps über den Browser des Handys ist leider nicht hilfreich, denn auch hier funktioniert Google-Maps NICHT.
Beim aufrufen von Google-Maps über den Handy-Browser erscheint vielmehr folgende Nachricht:
"Für die neue Google Maps-Version ist Bada 2.0 oder höher erforderlich. Bitte aktualisieren Sie ihre Firmware über Samsung Kies auf Bada 2.0."
Über Samsung Kies steht allerdings keine Firmware Aktualisierung auf Bada 2.0 für mein Handy zur Verfügung!
Somit besteht weiterhin der von mir genannten Sachmangel nach §434 BGB, dass das Handy zwar mit dem Feature Google-Maps beworben wird, dies aber nicht funktioniert, und ich bestehe weiterhin auf Nacherfüllung laut §439 BGB.
Mit freundlichen Grüßen,
XY
Sehr geehrter XY,
Gern informieren wir Sie.
Die Entwicklung und Bereitstellung der Software Updates ist eine komplexe Thematik. Sobald ein Update entwickelt wurde, muss dieses aufgrund der unterschiedlichen Systemmerkmale der jeweiligen Handy Modelle angepasst werden. Im Anschluss erfolgt eine individuelle Software Anpassung der Netzbetreiber. Diese Implementierung sorgt für unterschiedliche Bereitstellungstermine.
Unsere Techniker bearbeiten und prüfen jedes entwickelte Update ausführlich, damit wir eine störungsfreie und reibungslose Nutzung der jeweiligen Modelle gewährleisten können.
Eine vorzeitige und unfertige Bereitstellung liegt nicht in unserem Sinne. Wir wollen unseren Kunden ersparen, mit nicht vollfunktionsfähigen Produkten in den Alltag zu starten.
(Anmerkung: Aha, und was tut ihr dann seit 3 Monaten mit Wave 1&2 in Bezug auf Google Maps?)
Sobald unsere Entwicklungsabteilung diese Punkte abdecken kann, wird ein Bereitstellungsdatum genannt. Für die Samsung Wave 1 und Wave 2 Serie ist eine Bereitstellung für das Bada 2.0 im ersten Quartal 2012 geplant.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach
Die darauf heute von mir geschriebene Nachricht liegt mir grade nicht vor (bin nicht zuhause), werde ich am Wochenende zusammen mit der Antwort von Samsung dann hier einfügen.
EDIT:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für die bereitgestellte Information über ihre Update-Politik, nur ändert dies leider absolut nichts am geschilderten Sachverhalt, der nach wie vor Bestand hat:
Sie bewerben ein Smartphone -sowohl zum Kaufdatum wie auch noch aktuell- mit dem Feature "Google-Maps". Dieses Feature funktioniert NICHT (weder per App, noch per Browser, noch sonstwie!) und somit besteht ein Sachmangel nach §434 BGB!
Ich gebe ihnen hiermit letztmalig die Möglichkeit entweder mein aktuelles Gerät so nachzubessern, dass dieses Feature wie beworben funktioniert ODER -falls das nicht möglich ist- mir ein mindestens gleichwertiges Smartphone zur Verfügung zu stellen, dass dieses Feature beherrscht!
Sollten sie dieser Aufforderung erneut nicht nachkommen, werde ich mir rechtlichen Beistand nehmen und die Sache von einem Gericht klären lassen. Weiterhin behalte ich mir vor sämtlichen Schriftverkehr sowie das Urteil öffentlich in den entsprechenden Diskussionsforen zu veröffentlich und die hiesigen Fachzeitschriften sowie den Verbraucherschutz zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
XY
Sehr geehrter XY,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im Rahmen der 24 monatigen Garantie bieten wir Ihnen die kostenfreie Prüfung und Reparatur Ihres Samsung GT- 8500 an.
Für weitere Leistungen, wie zum Beispiel Tausch oder Wandlung, wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem Sie Ihr Samsung Produkt erworben haben.
Anbei senden wir Ihnen eine Anleitung im PDF-Format mit der genauen
Vorgehensweise für das Einschicken Ihres Mobiltelefons (Send-in-Service).
Bitte leiten Sie Ihre Anfrage zwecks Veröffentlichung des Schriftverkehrs an folgende Adresse:
„customer-care@samsung.de“
Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach
Der sieht bisher wie folgt aus (mein Schriftverkehr ist immer blau makiert, der von Samsung rot und den Copy&Paste-Text, der am Anfang jeder Samsung-Mail steht, lasse ich weg!):
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze ein Samsung Wave S8500i, welches sowohl beim Kauf als auch auf ihrer Homepage mit dem Feature "Google Maps: Ja" beworben wurde und auch immer noch wird, siehe: http://samsung.de/de/Privatkunden/Mobil ... ifications" onclick="window.open(this.href);return false;
Diese Funktion weißt das Handy allerdings nicht auf, denn beim aufrufen von Google-Maps erscheint ein Hinweis auf ein Firmware-Update welches für dieses Handy nicht verfügbar ist.
Dies stellt nach deutschem Recht einen Sachmangel nach § 434 BGB dar und ich verlange von ihnen die Nacherfüllung laut § 439 BGB zur Beseitigung dieses Mangels in Form einer mangelfreien Sache, entweder in Form eines Samsung Wave S8500i, das Google-Maps fähig ist oder in Form eines anderen Samsung Handys mit Bada-Betriebssystem, dass Google-Maps fähig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
XY
Sehr geehrter XY,
Sie können Google Maps weiterhin nutzen, indem Sie dies über den integrierten Browser aufrufen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir einen Austausch des Gerätes nicht durchführen können.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für ihre Antwort.
Ihr Hinweis auf die Nutzung von Google-Maps über den Browser des Handys ist leider nicht hilfreich, denn auch hier funktioniert Google-Maps NICHT.
Beim aufrufen von Google-Maps über den Handy-Browser erscheint vielmehr folgende Nachricht:
"Für die neue Google Maps-Version ist Bada 2.0 oder höher erforderlich. Bitte aktualisieren Sie ihre Firmware über Samsung Kies auf Bada 2.0."
Über Samsung Kies steht allerdings keine Firmware Aktualisierung auf Bada 2.0 für mein Handy zur Verfügung!
Somit besteht weiterhin der von mir genannten Sachmangel nach §434 BGB, dass das Handy zwar mit dem Feature Google-Maps beworben wird, dies aber nicht funktioniert, und ich bestehe weiterhin auf Nacherfüllung laut §439 BGB.
Mit freundlichen Grüßen,
XY
Sehr geehrter XY,
Gern informieren wir Sie.
Die Entwicklung und Bereitstellung der Software Updates ist eine komplexe Thematik. Sobald ein Update entwickelt wurde, muss dieses aufgrund der unterschiedlichen Systemmerkmale der jeweiligen Handy Modelle angepasst werden. Im Anschluss erfolgt eine individuelle Software Anpassung der Netzbetreiber. Diese Implementierung sorgt für unterschiedliche Bereitstellungstermine.
Unsere Techniker bearbeiten und prüfen jedes entwickelte Update ausführlich, damit wir eine störungsfreie und reibungslose Nutzung der jeweiligen Modelle gewährleisten können.
Eine vorzeitige und unfertige Bereitstellung liegt nicht in unserem Sinne. Wir wollen unseren Kunden ersparen, mit nicht vollfunktionsfähigen Produkten in den Alltag zu starten.
(Anmerkung: Aha, und was tut ihr dann seit 3 Monaten mit Wave 1&2 in Bezug auf Google Maps?)
Sobald unsere Entwicklungsabteilung diese Punkte abdecken kann, wird ein Bereitstellungsdatum genannt. Für die Samsung Wave 1 und Wave 2 Serie ist eine Bereitstellung für das Bada 2.0 im ersten Quartal 2012 geplant.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach
Die darauf heute von mir geschriebene Nachricht liegt mir grade nicht vor (bin nicht zuhause), werde ich am Wochenende zusammen mit der Antwort von Samsung dann hier einfügen.
EDIT:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für die bereitgestellte Information über ihre Update-Politik, nur ändert dies leider absolut nichts am geschilderten Sachverhalt, der nach wie vor Bestand hat:
Sie bewerben ein Smartphone -sowohl zum Kaufdatum wie auch noch aktuell- mit dem Feature "Google-Maps". Dieses Feature funktioniert NICHT (weder per App, noch per Browser, noch sonstwie!) und somit besteht ein Sachmangel nach §434 BGB!
Ich gebe ihnen hiermit letztmalig die Möglichkeit entweder mein aktuelles Gerät so nachzubessern, dass dieses Feature wie beworben funktioniert ODER -falls das nicht möglich ist- mir ein mindestens gleichwertiges Smartphone zur Verfügung zu stellen, dass dieses Feature beherrscht!
Sollten sie dieser Aufforderung erneut nicht nachkommen, werde ich mir rechtlichen Beistand nehmen und die Sache von einem Gericht klären lassen. Weiterhin behalte ich mir vor sämtlichen Schriftverkehr sowie das Urteil öffentlich in den entsprechenden Diskussionsforen zu veröffentlich und die hiesigen Fachzeitschriften sowie den Verbraucherschutz zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
XY
Sehr geehrter XY,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im Rahmen der 24 monatigen Garantie bieten wir Ihnen die kostenfreie Prüfung und Reparatur Ihres Samsung GT- 8500 an.
Für weitere Leistungen, wie zum Beispiel Tausch oder Wandlung, wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem Sie Ihr Samsung Produkt erworben haben.
Anbei senden wir Ihnen eine Anleitung im PDF-Format mit der genauen
Vorgehensweise für das Einschicken Ihres Mobiltelefons (Send-in-Service).
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Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach
Last edited by highwind on Tue 21. Feb 2012, 11:14, edited 2 times in total.
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- BS: Windows XP
Re: S8500 Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funkt
Interessanter Einblick. Danke.
Eine Variante wäre gewesen, es erstmal weniger offiziell und hoch aufzuhängen und eine kulante Lösung vorzuschlagen. Aber ich finde auch, dass Deine Beschwerde im grünen Bereich ist. Und das Statement
Ray
Eine Variante wäre gewesen, es erstmal weniger offiziell und hoch aufzuhängen und eine kulante Lösung vorzuschlagen. Aber ich finde auch, dass Deine Beschwerde im grünen Bereich ist. Und das Statement
ist echt bizzar in genau diesem Fall. Viel Glück!Wir wollen unseren Kunden ersparen, mit nicht vollfunktionsfähigen Produkten in den Alltag zu starten.
Ray
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Re: S8500 Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funkt
..hey,
finde die antworten seitens samsung höchst interssant und auch witzig..
..aber eigentlich hättest du dahin gehen müssen,wo du das gerät gekauft hast,weil du mit denen einen vertrag geschlossen hast..habe jetzt die polnische LB1 von februar drauf,die ist ja in polen offiziell,könnte aber wetten das da nicht alles läuft was da laufen sollte..lach..
..hier mal was von connect dazu,sind 7 seiten insgesamt,sehr interssant..:
http://www.connect.de/ratgeber/das-sagt ... 5,944.html" onclick="window.open(this.href);return false;
..
finde die antworten seitens samsung höchst interssant und auch witzig..
..aber eigentlich hättest du dahin gehen müssen,wo du das gerät gekauft hast,weil du mit denen einen vertrag geschlossen hast..habe jetzt die polnische LB1 von februar drauf,die ist ja in polen offiziell,könnte aber wetten das da nicht alles läuft was da laufen sollte..lach..
..hier mal was von connect dazu,sind 7 seiten insgesamt,sehr interssant..:
http://www.connect.de/ratgeber/das-sagt ... 5,944.html" onclick="window.open(this.href);return false;
..

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Re: S8500 Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funkt
So interessant dein Schriftverkehr auch ist, wenn du das hier postest. Wenn das die realen Namen der Samsung Mitarbeiter sind solltest du sie auch Gründen des Persönlichkeitsschutzes besser entfernen.
Re: S8500 Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funkt
Hattest Du das Handy direkt bei Samsung gekauft?
Denn Du kannst ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nur bei dem geltend machen bei dem Du das Handy gekauft hast.
Dann sprichst Du von zugesicherter Eigenschaft. Steht diese in Deinem Handykaufvertrag explizit aufgeführt. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen Werbung und vertraglich zu gesicherten Eigenschaften.
Das Google Maps nicht mehr per App auf dem Wave erreichbar ist, war übrigens eine Entscheidung von Google. Und dafür kann man Samsung erstmal nicht belangen. Auch die ausstehenden Updates sind Kulanz des Herstellers und so doof das ist darauf hat man keinen Anspruch.
Falls einer der im Handbuch stehenden Funktionen fehlen sollte, dann kannst Du das Handy bei dem Händler wo Du es gekauft hast zurück geben.
Denn Du kannst ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nur bei dem geltend machen bei dem Du das Handy gekauft hast.
Dann sprichst Du von zugesicherter Eigenschaft. Steht diese in Deinem Handykaufvertrag explizit aufgeführt. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen Werbung und vertraglich zu gesicherten Eigenschaften.
Das Google Maps nicht mehr per App auf dem Wave erreichbar ist, war übrigens eine Entscheidung von Google. Und dafür kann man Samsung erstmal nicht belangen. Auch die ausstehenden Updates sind Kulanz des Herstellers und so doof das ist darauf hat man keinen Anspruch.
Falls einer der im Handbuch stehenden Funktionen fehlen sollte, dann kannst Du das Handy bei dem Händler wo Du es gekauft hast zurück geben.
Re: S8500 Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funkt
Nein, hatte ich nicht und das ist mir durchaus bewusst, trotzdem danke!wori wrote:Hattest Du das Handy direkt bei Samsung gekauft?
Denn Du kannst ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nur bei dem geltend machen bei dem Du das Handy gekauft hast.
Dann sprichst Du von zugesicherter Eigenschaft. Steht diese in Deinem Handykaufvertrag explizit aufgeführt. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen Werbung und vertraglich zu gesicherten Eigenschaften.
Ich wollte zuerst etwas schriftliches von Samsung haben, so dass klar ist, dass das was ich bemängel auch wirklich den Tatsachen entspricht... damit werde ich nun den Händler konfrontieren.
Das Handy habe ich übrigens über EBAY zusammen mit einem Vodafone Vertrag gekauft... die Artikelbeschreibung für das Handy war Copy&Paste von der Samsung Homepage, somit waren die beworbenen Eigenschaften auch vertraglich zugesichtert (denn die Artikelbeschreibung ist vertraglich bindend)
Ob daran Google oder der Mann im Mond "schuld" ist, ist mir um ehrlich zu sein relativ egal, sollen sie (also Samsung) keine Werbung mit einem "fremden" Service machen wenn sie dessen Funktion nicht garantieren können! Zwingt sie keiner zu! Und die bzw. den Händler dafür belangen kann ich sehrwohl!wori wrote:Das Google Maps nicht mehr per App auf dem Wave erreichbar ist, war übrigens eine Entscheidung von Google. Und dafür kann man Samsung erstmal nicht belangen.
Diese Aussage (die ich inzwischen schon mehrmals gelesen habe) zeigt leider wie weit es in dieser "Branche" schon gekommen ist...wori wrote:Auch die ausstehenden Updates sind Kulanz des Herstellers und so doof das ist darauf hat man keinen Anspruch.
Fakt ist: Ich WILL gar kein Update und auch keinen Anspruch darauf!
Ich erwarte ein Produkt, was serienreif auf den Markt kommt und überhaupt kein Update in irgendeiner Form benötigt!!!
Und was habe ich bekommen? Ein Produkt was fast 2 Jahre nach seinem Kauf (und somit fast gegen Ende seines "Lebenszyklus") noch immer nicht annährend so funktioniert wie man das erwarten kann! Und DAS hat NICHTS mit Kulanz zu tun, das ist einfach nur noch Verarsche am Kunden (und das nicht zum ersten Mal, siehe Galaxy I7500).
Vielleicht um das nochmal deutlich zu machen:
Ich tue das ganze NICHT um irgendwie schneller an eine offizielle deutsche Bada 2.0 Firmware zu kommen!
Ich erhoffe mir den Tausch in ein neues Wave 3, welches ich dann direkt verkaufen werde und mir dann -mit hoffentlich wenig(er) finanziellem Verlust- ein anständiges (= nicht-Samsung!!!) Smartphone zulegen kann!
- desperado joe
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- Joined: Thu 21. Jul 2011, 13:16
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Re: S8500 Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funkt
du hast das alles sehr schön begründet. doch ich fürchte: samsung wird dir nicht so einfach ein wave3 in die hand drücken. das würde mich doch sehr überraschen. das müsstest du wohl gerichtlich ausfechten (teuer und zeitaufwändig). rechtschutzsversicherung? ich weiß auch nicht, wies mit dem konsumentenschutz in deutschland aussieht...
außerdem ist es auch im falle eines sieges vor gericht fraglich, ob du dann tatsächlich ein neues (funktionierendes) gerät bekommst oder nicht nur eine (kleine) abfindung in geldform.
außerdem ist es auch im falle eines sieges vor gericht fraglich, ob du dann tatsächlich ein neues (funktionierendes) gerät bekommst oder nicht nur eine (kleine) abfindung in geldform.
Re: S8500 Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funkt
Da gebe ich dir vollkommen recht, ich rechne auch nicht realistisch damit, dass ich ein Wave3 bekomme... wenn ja -, schön / wenn nein - ok, versuch wars wert.
Ich werde das ganze auch nicht vor Gericht zerren (das habe ich nur als "Druckmittel" in die Mail geschrieben... anscheinend ja auch mit Erfolg!). Mal abgesehen davon, dass es mir finanziell und zeitlich viel zu aufwändig für einen dermaßen geringen Gegenwert ist, muss man auch bedenken, dass sich ein Gerichtsverfahren idR über Wochen und Monate hinweg zieht bis es endlich zu einem rechtsgültigen Urteil kommt... in der Zwischenzeit wird sicherlich Bada 2.0 auch offiziell über Kies verbreitet sein wodurch das Handy wieder Google-Maps-fähig wäre und der ganze Streitpunkt hinfällig wäre!
Ich werde das ganze auch nicht vor Gericht zerren (das habe ich nur als "Druckmittel" in die Mail geschrieben... anscheinend ja auch mit Erfolg!). Mal abgesehen davon, dass es mir finanziell und zeitlich viel zu aufwändig für einen dermaßen geringen Gegenwert ist, muss man auch bedenken, dass sich ein Gerichtsverfahren idR über Wochen und Monate hinweg zieht bis es endlich zu einem rechtsgültigen Urteil kommt... in der Zwischenzeit wird sicherlich Bada 2.0 auch offiziell über Kies verbreitet sein wodurch das Handy wieder Google-Maps-fähig wäre und der ganze Streitpunkt hinfällig wäre!