Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Hier könnt ihr über Samsungs erstes Bada OS Handy dem S8500 sowie dessen "Nachfolgern" dem Wave2 S8530 und Wave3 S8600 Diskutieren.
User avatar
sCion
mobile-Legend
Posts: 3375
Joined: Fri 22. Jul 2011, 07:12
Smartphone system: Windows
Netzbetreiber: Netzclub (o2)
BS: Windows 7 64bit
Location: Berlin
Contact:

Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by sCion »

Wo steht geschrieben, dass bei einer AKTUALISIERUNG keine Funktionen etc wegfallen dürfen?! Sowas habe ich noch NIE gehört.

So viel mal dazu ;) Jeder der sich das Gerät gekauft hat stimmt dieser Lizenz zu.
SAMSUNG ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE
FEHLERFREIHEIT, GÜLTIGKEIT, RECHTZEITIGKEIT, RECHTMÄSSIGKEIT ODER
VOLLSTÄNDIGKEIT VON IRGENDWELCHEN INHALTEN ODER DIENSTEN,
DIE DURCH DIESES GERÄT VERFÜGBAR GEMACHT WERDEN, UND UNTER
KEINEN UMSTÄNDEN, EINSCHLIESSLICH VON FAHRLÄSSIGKEIT, IST SAMSUNG HAFTBAR, WEDER AUS VERTRAG NOCH AUS UNERLAUBTER HANDLUNG,
FÜR IRGENDWELCHE DIREKTE, INDIREKTE, NEBEN-, BESONDERE ODER
FOLGESCHÄDEN, ANWALTSGEBÜHREN, KOSTEN ODER IRGENDWELCHE ANDERE
SCHÄDEN, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT IRGENDWELCHEN DARIN
ENTHALTENEN INFORMATIONEN ODER ALS EIN ERGEBNIS DER VERWENDUNG
IRGENDWELCHER INHALTE ODER DIENSTE DURCH SIE ODER DRITTE ENTSTEHEN,
SELBST WENN SAMSUNG AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN
HINGEWIESEN WURDE
Devices: Wave 3, Wave 1, Wave M, Tizen RD-PQ, Ativ S

Kein Support via PN.

Lead Developer of SciDev
AppsReader | Baby Count | LiveClock PRO | SMS|ER
RYacht
mobile-Hero
Posts: 1001
Joined: Wed 27. Jul 2011, 18:37
Firmware: S850XXJI5 CSC DBTJH3
Netzbetreiber: O2
BS: Windows XP

Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by RYacht »

sCion wrote:So viel mal dazu Jeder der sich das Gerät gekauft hat stimmt dieser Lizenz zu.
Und somit ist es von vornherein völlig ausgeschlossen, dass alQamar Recht bekommt. Aber komisch, er hat eine Prozesskosten-Deckungszusage genehmigt bekommen, sowas gibt es normal nur bei Chancen auf Erfolg - komisch, oder?

Das folgende mit Vorbehalt, ganz genau hab ich es nicht im Kopf:

Solche EULA's (und sonstige Bedingungen) sind in Deutschland nur dann gültig, wenn man die Bedingungen vor Kauf auf der Packung lesen kann oder vorher in die die Hand gedrückt bekommt/an der Kasse lesen kann oder wenn es im Kaufvertrag vereinbart sind. Nichts davon habe ich vor Kauf gesehen.

Wohl aber habe ich auf der Packung oder Produktseite oder Händlerseite Eigenschaften gesehen, die - wenn nicht dort eingeschränkt - somit zugesichert sind.

Darum geht es hier! In Deutschland also anders geregelt als in den Bsp. USA, wo solche "Kauf-nachtäglichen" EULA's wohl erfunden wurden.

Ray
HeinD11
User
Posts: 20
Joined: Wed 27. Jul 2011, 14:42

Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by HeinD11 »

Nein - nicht jeder der ein Gerät kauft stimmt dem zu!

Weiter solltet Ihr schon davon gehört haben, dass nicht alles gültig oder rechtskräftig vereinbart ist, nur weil es irgendwo steht; RYacht hat insoweit vollkommen recht – Eigenschaften welche durch den Händler und den Hersteller zum Zeitpunkt des Kaufs beworben haben bzw. bewerben sollten definitiv vereinbart und somit rechtskräftig sein. Weiterhin gäbe es z.B. unwirksame Klauseln. Aber genauere Beratung gibt’s hier bei den Organen der Rechtspflege (Anwälten) und auch bei der Verbraucherzentrale. Und nur weil jemand (Samsung) behauptet etwas tun zu dürfen heisst das nicht dass er es auch tun darf.

Bei der Musikerkennung handelt es sich auch nicht um eine Funktion eines Drittanbieters sondern des Telefons!

Selbst bei meinem Update am 06.03.2012 wurden noch bestimmte Produkteigenschaften beworben. Diese hat Samsung erst im Nachhinein – als es z.B. von mir eine Anfrage gab – von der Homepage und aus der PDF-Anleitung entfernt (fast spurlos)

Daher solltest Du sCion nicht andere Leute wie alQamar, der nun wirklich versucht etwas zu bewirken, mit Deinen Äußerungen herabwürdigen oder zu entmutigen bzw. mit rechtlichen Halbwissen versuchen von seinem Kurs abzubringen.

Aber zum Glück gibt es auch noch andere Unternehmungen und Institutionen, welche noch ganz andere Möglichkeiten haben als eine Privatperson… (hierzu ggf. in der nächsten Zeit mehr)

Wieso leistet Ihr also nicht euren Beitrag für die (Bada)Community und beschwert euch bei der Verbraucherzentrale? Verlieren würdet Ihr ja nix, da Ihr keine kostenpflichtige Beratung der Verbraucherzentrale oder eines Anwalts in Anspruch nehmt.
Aber selbst wenn Ihr einen Anwalt nehmen würdet, müsste ggf. Samsung im Falle des Obsiegens die (Eure) Kosten tragen…
Das günstigste wäre aber eine Beratung bei der Verbraucherzentrale.

@sCion: Schlag doch mal in Duden nach ob Du bei Aktualisierung etwas von „beschneiden, löschen, entfernen oder ähnliches“ lesen kannst und selbst das Ändern heisst nicht löschen oder entfernen (zudem ist die grundsätzliche Funktionsweise in der Bedienungsanleitung erklärt). Ein Update ist eine Routine um etwas UpToDate zu bringen oder anders gesagt zu aktualisieren. Bei sämtlichen Elektronikgeräten in meinen Besitz, welche ich aktualisieren kann, wurde nie eine Funktion gestrichen…
User avatar
sCion
mobile-Legend
Posts: 3375
Joined: Fri 22. Jul 2011, 07:12
Smartphone system: Windows
Netzbetreiber: Netzclub (o2)
BS: Windows 7 64bit
Location: Berlin
Contact:

Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by sCion »

Ist mir egal, macht was ihr wollt... ;)
Devices: Wave 3, Wave 1, Wave M, Tizen RD-PQ, Ativ S

Kein Support via PN.

Lead Developer of SciDev
AppsReader | Baby Count | LiveClock PRO | SMS|ER
alQamar

Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by alQamar »

tun wir bestimm SCion aber ich frage mich welches interesse du daran hast eine Initiative totzureden.
HeinD11 wrote:Musikerkennung läuft immer noch
was wohl daran liegt das TrackID Sony gehört :)


nein spass beiseite... ärgere dich nicht über solche Posts die von Halbwissen gefüllt sind und nichts weiter tun als in meinen Augen zu trollen... es ist keine konstruktive Kritik und er weiß ja auch im einzelnen nicht was Samsung alles schon für ein b..shit zu diesem Thema von sich gegeben hat der wie du weiß bis zu beweisbarer Verleumung reicht. > entfernung der technischen Daten...

ich hab so gelacht als ich das las. was besseres konnte uns gar nicht in die Hände fallen. Ich habe nur die Hoffnung das die Aussage sich insofern relativieren lässt, dass er vom Wave 3 sprach... da hätte natürlich recht. Wie schade dass das nicht noch mit bada 1.2 rauskam sonst wäre vielleicht noch ein wenig mehr Dampf im Kessel.

Wer immer noch meint das Bada 2.0 Update ist, welches Samsung die freie Wahl lässt zu tun und zu lassen was ihnen gutdünkt der sollte doch mal darüber nachdenken ob er anders als bei Windows XP auch mehr oder weniger gezwungen wurde zeitnah auf Windows Vista resp. 7 umzusteigen.
Das wurde er nicht. Er wurde und wird insgesamt schon 11 Jahre lang mit Updates versorgt. ich bin mir sehr sicher das Samsung sehr wohl Argumentationsschwierigkeiten bekommt wenn es darum gehen wird, warum ein Update auf 2.0 nicht als verzichtbar hingestellt werden kann und warum Updates für 1.x nicht mehr zur Aussicht stehen, allein schon für Google Maps.

Der Bestatter schaufelt sich sein eigenes Grab sag ich da nur.
User avatar
mortara
mobile-Legend
Posts: 2569
Joined: Tue 19. Jul 2011, 06:16
Smartphone system: Android
Netzbetreiber: Vodafone
BS: Windows 7 64bit
Location: Frankfurt am Main
Contact:

Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by mortara »

Niemand kann Samsung verpflichten, bada 1.x für eine Zeit mit Updates zu versorgen. Wenn Samsung Updates für bada 1.x bringen will, liegt das in ihrem ermessen, und wenn sie keine mehr bringen, ebenso. Da die Musikerkennung mit bada 1.x nachwievor wunderbar funktioniert, glaube ich kaum, dass du da viel ausrichten kannst, denn schließlich ist das Update auf bada 2 ein freiwilliges, und du hättest ja einfach bei bada 1 bleiben können. Bei Google Maps sieht das eventuell schon anders aus, da diese Funktion ja nun nicht mehr mit bada 1.x geht, nur, ob man dafür Samsung die Schuld geben kann? Wenn Google keine bada.x Geräte mehr unterstützen mag, kann Samsung auch nichts dafür ....

Alles in allem sehe ich diese Sache auch eher skeptisch, aber ich wünsche dir alQuamar trotzdem viel Erfolg dabei, und das meine ich weder sarkastisch noch ironisch! !
Patrick
alQamar

Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by alQamar »

Mortara: ich weiß nicht woher du das Wissen nimmst.

Solange eine Ware, auch Software, Mängel enthält kann man dagegen vorgehen. Theoretisch auch bei verbuggten Computerspielen, genau so hast du das Recht das verbuggte Computerspiel zurück zu geben wenn der Hersteller keine Updates (Nachbesserung) bringt. Aber wer macht das schon. Ich. ich habe schon 2 Spiele ohne mit der Wimper zu zucken zurück gehen lassen, da kann man mir noch so sehr die Ohren voll heulen, dass die Packung geöffnet und der Key bei Steam registriert ist. ich hatte erfolg, ohne viel Aufwand.

Nur macht das selten jemand.

und zum Anwalt geht wegen einem verbuggten Spiel niemand.

Der Streitwert um 50 € den Aufwand nicht wert was nicht heißt das es nicht gehen würde.

die Sache mit Google wissen wir doch gar nicht genau. gab es jemals eine offizielle Mitteilung von Samsung oder Google?

Und wie wir dank xdaforums wissen liegt es nur am Browserstring. den zu ändern wäre in einem Update keine Kunst. Stimmst du mir zu?
Aber es ist nicht MEINE Aufgabe sowas im Handy zu tun. Das Basteln überlasse ich anderen. ich möchte meine Zeit anders verwenden, in diesem Fall mit meiner Rechtewahrung für bada. Ich streite mich nicht um vieles. Aber da ist jemand ungünstig auf die Füße getreten und da bin ich dann schon mal nachtragend wenn ich mich im Recht sehe.

OFFTOPIC :
Bei der Musikerkennung handelt es sich auch nicht um eine Funktion eines Drittanbieters sondern des Telefons!
das ist nicht ganz richtig Hein... sowohl die Musikerkennung als auch Google Maps sind genau genommen Funktionen die das Handy bereitstellt. wir wissen ja (mittlerweile) das Samsung einen Shazaam Server nutzt. Während Shazaam immer noch bestreitet jemals einen Service für bada bereitgestellt zu haben...

ich für meinen teil werde mich jedenfalls nicht mit einem Gerätetausch oder Schadensersatz zufrieden geben.

und hier stimme ich mal zu SyCion... wenn alles was irgendwo als Bedingung gedruckt wäre rechtsgültig wäre dann hätten wir nicht folgendes:

Anhaltenden Rechtsstreit über die Gültigkeit von Facebooks Datenschutzerklärungen

keine Urteile zur Wiederverkäuflichkeit von Microsoft OEM Software etc etc...

ich bin froh in Deutschland zu leben wo eine, ich nenne es mal, Diktatur der Wirtschaft über den Käufer noch nicht existiert.

Recht und Unrecht sprechen immer noch Gerichte und nicht Unternehmen insofern danke für deinen Post, falls ich diese Bedingungen nicht auf der letzten Seite meines Handbuchs finde nehme ich diese gerne zu meiner Verfahrensakte hinzu. Das werden sicherlich einige nicht ganz so korrekte Verallgemeinerungen enthalten sein, die dem deutschen Recht widersprechen.
User avatar
sCion
mobile-Legend
Posts: 3375
Joined: Fri 22. Jul 2011, 07:12
Smartphone system: Windows
Netzbetreiber: Netzclub (o2)
BS: Windows 7 64bit
Location: Berlin
Contact:

Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by sCion »

Die steht in jedem Handbuch von Samsung ziemlich am Ende als "Haftungsklausel" drin, diese findet man übrigens auch vorab unter Samsung.de ;)
Devices: Wave 3, Wave 1, Wave M, Tizen RD-PQ, Ativ S

Kein Support via PN.

Lead Developer of SciDev
AppsReader | Baby Count | LiveClock PRO | SMS|ER
alQamar

Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by alQamar »

achso auch wenn ich immer so viel schreibe... so bin ich halt... noch ein Nachtrag:

der Grund meines möglicherweise langen Weges ist nicht nur die Musikerkennung sondern dutzende Mängel der Bada Software 1.x und 2.0 inkl. Kies die reproduzierbar sind und die Eigenschaften als Smartphone, jedenfalls in meinem üblichen Nutzungsgebrauch dermaßen beschneiden, dass ich dies nicht länger hinnehmen kann.
ich rede von Bugs nicht von fehlenden Apps wie Whatsapps. und da kann Samsung sehr wohl was für und gegen tun.

Die Frage ist nur wollen sie es ohne gezwungen zu werden. Zumeist lautet die Antwort: wir haben auf die Entwicklung in Korea keinen Einfluss... das ist in meinen Ohren das gleiche wie "da kann man eh nichts dran ändern". scheint ne deutsche Einstellung zu sein. Wir demonstieren eh zu wenig. die erste und letzte wo ich war war ad ACTA... und ja ich hab mir diesen Sermon Satz für Satz durchgelesen um zu wissen warum ich dagegen bin.
User avatar
sCion
mobile-Legend
Posts: 3375
Joined: Fri 22. Jul 2011, 07:12
Smartphone system: Windows
Netzbetreiber: Netzclub (o2)
BS: Windows 7 64bit
Location: Berlin
Contact:

Re: Klarmachen zum Ändern - gegen ein verbuggtes bada

Post by sCion »

alQamar, die deutsche Niederlassung hat darauf kein Einfluss... Alles und WIRKLICH ALLES bei Samsung wird aus KOREA gesteuert und was denen nicht passt, wird halt Verboten und darf auch nicht besprochen werden.

Ich glaube, du warst z.B. noch nie auf einem Samsung Messestand. Da laufen Koreaner rum, die wirklich ALLES kontrollieren! :) Weil sie kein Vertrauen (zu mindestens nicht 100%ig) in die eigenen Niederlassung haben ;)

Ich finde auch deinen Schritt mutig, allerdings sehe ich leider wenig Hoffnung für dich.

Ich weiß, dass es nicht um die Musikerkennung alleine geht. ;)

Edith schreibt:
Und zum Thema Aktualisierung:
Das heißt lediglich etwas auf einen neuen Stand bringen, wenn der neue Stand vorsieht, dass der Dienst XYZ nicht mehr läuft/benötigt/gewünscht oder sonstiges ist, kann das auch bedeuten das ein Dienst rausgenommen wird, auch das heißt AKTUALISIERUNG ... Herr Neunmalklug.
Devices: Wave 3, Wave 1, Wave M, Tizen RD-PQ, Ativ S

Kein Support via PN.

Lead Developer of SciDev
AppsReader | Baby Count | LiveClock PRO | SMS|ER
Post Reply