Mortara: ich weiß nicht woher du das Wissen nimmst.
Solange eine Ware, auch Software, Mängel enthält kann man dagegen vorgehen. Theoretisch auch bei verbuggten Computerspielen, genau so hast du das Recht das verbuggte Computerspiel zurück zu geben wenn der Hersteller keine Updates (Nachbesserung) bringt. Aber wer macht das schon. Ich. ich habe schon 2 Spiele ohne mit der Wimper zu zucken zurück gehen lassen, da kann man mir noch so sehr die Ohren voll heulen, dass die Packung geöffnet und der Key bei Steam registriert ist. ich hatte erfolg, ohne viel Aufwand.
Nur macht das selten jemand.
und zum Anwalt geht wegen einem verbuggten Spiel niemand.
Der Streitwert um 50 € den Aufwand nicht wert was nicht heißt das es nicht gehen würde.
die Sache mit Google wissen wir doch gar nicht genau. gab es jemals eine offizielle Mitteilung von Samsung oder Google?
Und wie wir dank xdaforums wissen liegt es nur am Browserstring. den zu ändern wäre in einem Update keine Kunst. Stimmst du mir zu?
Aber es ist nicht MEINE Aufgabe sowas im Handy zu tun. Das Basteln überlasse ich anderen. ich möchte meine Zeit anders verwenden, in diesem Fall mit meiner Rechtewahrung für bada. Ich streite mich nicht um vieles. Aber da ist jemand ungünstig auf die Füße getreten und da bin ich dann schon mal nachtragend wenn ich mich im Recht sehe.
OFFTOPIC :
Bei der Musikerkennung handelt es sich auch nicht um eine Funktion eines Drittanbieters sondern des Telefons!
das ist nicht ganz richtig Hein... sowohl die Musikerkennung als auch Google Maps sind genau genommen Funktionen die das Handy bereitstellt. wir wissen ja (mittlerweile) das Samsung einen Shazaam Server nutzt. Während Shazaam immer noch bestreitet jemals einen Service für bada bereitgestellt zu haben...
ich für meinen teil werde mich jedenfalls nicht mit einem Gerätetausch oder Schadensersatz zufrieden geben.
und hier stimme ich mal zu SyCion... wenn alles was irgendwo als Bedingung gedruckt wäre rechtsgültig wäre dann hätten wir nicht folgendes:
Anhaltenden Rechtsstreit über die Gültigkeit von Facebooks Datenschutzerklärungen
keine Urteile zur Wiederverkäuflichkeit von Microsoft OEM Software etc etc...
ich bin froh in Deutschland zu leben wo eine, ich nenne es mal, Diktatur der Wirtschaft über den Käufer noch nicht existiert.
Recht und Unrecht sprechen immer noch Gerichte und nicht Unternehmen insofern danke für deinen Post, falls ich diese Bedingungen nicht auf der letzten Seite meines Handbuchs finde nehme ich diese gerne zu meiner Verfahrensakte hinzu. Das werden sicherlich einige nicht ganz so korrekte Verallgemeinerungen enthalten sein, die dem deutschen Recht widersprechen.